Statement von Jürgen Burkhard zur Ernennenung zum Handlesrichter am 26.02.24:

Nun, ich war überrascht und zugleich sehr geehrt, als ich kontaktiert und mir mitgeteilt wurde, dass ich als zukünftiger Handelsrichter des Landgerichtes vorgeschlagen wurde.
Meine darauffolgende Recherche zeigte mir, dass es sich hierbei um ein rein ehrenamtliches Richteramt handelt. Die Handelsrichter tragen ebenfalls wie der vorsitzende Berufsrichter eine schwarze Robe und agieren in Kammern für Handelssachen in einer besonderen Stellung; denn sie setzen ausschließlich ihren kaufmännischen Sachverstand und ihre Wirtschaftskompetenz in Verfahren ein ohne dabei Jurist zu sein. Im Stimmrecht sind Sie gleichberechtigt.

Lange überlegen musste ich nicht. Nach Abstimmung mit meiner Frau gab es die nötige Rückendeckung innerhalb der Familie, denn Verhandlungstermine können doch auch in die persönliche Terminplanung miteingreifen.

Bis auf den geforderten Lebenslauf, den ich doch in manchen Zeit-Epochen teilweise recherchieren musste, waren alle Formalitäten schnell erledigt und so folgte am 20.02.2024 eine förmliche Mitteilung des Landgerichtspräsidenten Erlbecks, dass ich für die Dauer von 5 Jahren zum Handelsrichter ernannt wurde.

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde im Beisein der Vorsitzenden Richterin folgte am 26.02.2024 im Landgericht. Die Vereidigung erfolgt direkt vor der ersten Kammerverhandlung im März 2024.

Erfahrung meinerseits besteht bereits in diversen Ehrenämtern wie das bis heute andauernde Amt als Regionalvorstand des Arbeitgeberverbandes bayme oder das bis Mitte 2023 dauernde Amt als Mitglied der IHK Regionalversammlung, um hier nur 2 Ehrenämter zu nennen.
Ein Träger eines öffentlichen Amts zu sein, ist allerdings neu für mich.

Nun freut es mich umso mehr, meine Kenntnisse auch hier als Handelsrichter einzubringen, selbst neue Erfahrungen zu sammeln sowie eine jahrhundertealte Tradition, deren Ursprung sich übrigens in Deutschland in Nürnberg im Jahr 1804 erstmal findet, aktiv mitzugestalten.